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Immobilienbewertung bei Erbschaft, Schenkung und Scheidung

Wenn der Wert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks nachvollziehbar geklärt werden muss – bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung.

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (SV-R Immo D2)

Bewertung als Grundlage für tragfähige Einigungen

Ich unterstütze Sie, wenn der Wert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung sowie bei streitnahen Vermögensauseinandersetzungen nachvollziehbar geklärt werden muss. Meine Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten erstelle ich für Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbengemeinschaften und weitere Beteiligte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstütze ich mit nachvollziehbaren Bewertungsgrundlagen für ihre Mandate.

Meine Gutachten sind so aufgebaut, dass Bewertungsansätze und wertrelevante Annahmen nicht nur fachlich tragfähig, sondern auch für Beteiligte ohne Spezialkenntnisse verständlich bleiben. Gerade in Konfliktlagen ist das oft entscheidend für die Akzeptanz des Ergebnisses.

Ich bewerte Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser sowie Wohn- und Mischimmobilien – zur Eigennutzung oder als Renditeobjekte.

Wertexpertise oder Verkehrswertgutachten?

Nicht in jedem Fall ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für viele außergerichtliche Bewertungsanlässe kann eine Wertexpertise die passende Lösung sein, wenn der Immobilienwert nachvollziehbar eingeordnet und die wertrelevanten Faktoren transparent dargestellt werden sollen.

Ein Verkehrswertgutachten empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Bewertungsfrage besonders streitanfällig ist, eine gerichtliche oder behördliche Verwendung naheliegt oder erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Begründungstiefe und Nachprüfbarkeit bestehen. Das gilt insbesondere bei Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Erbschaft, Schenkung oder Scheidung. Welcher Leistungsumfang im Einzelfall sinnvoll ist, kläre ich vorab mit Ihnen anhand des konkreten Bewertungsanlasses.

Immobilienbewertung bei komplexen Ausgangslagen

Nicht jede Immobilie lässt sich anhand typisierter Annahmen ohne Weiteres zutreffend bewerten. Besondere Anforderungen stellen Objekte mit rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten.

Hierzu zählen etwa uneinheitliche Miet- und Nutzungssituationen, Wohn- und Geschäftshäuser mit Mischnutzung, Dachgeschossausbauten oder Anbauten mit ungeklärter Genehmigungslage, teilmodernisierte Bestandsgebäude, atypische Objektstrukturen sowie Immobilien mit Nießbrauch, Wohnrechten oder sonstigen wertrelevanten Belastungen. Im ländlichen Raum treten zudem häufig Gebäude im Außenbereich, historisch gewachsene Nutzungen oder informelle Bebauung hinzu.

Besondere Kompetenz bei komplexen Ausgangslagen

Gerade bei ungenehmigten oder genehmigungsrechtlich unklaren baulichen Anlagen ist für die Wertermittlung häufig von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit eine Genehmigungs- oder Nachgenehmigungsfähigkeit in Betracht kommt. Solche Sachverhalte erfordern nicht nur methodische Sicherheit in der Bewertung, sondern auch planungsfachliche Kompetenz, baurechtliches Verständnis und Erfahrung im sachgerechten Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.

Genehmigungsrechtlich sensible oder tatsächlich unklare Ausgangslagen ordne ich frühzeitig realistisch ein und bereite sie für die Wertermittlung fachgerecht auf. Grundlage hierfür sind planungsfachliche Kompetenz, vertiefte juristische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.

Auf dieser Grundlage lassen sich auch komplexe baurechtliche Sachverhalte methodisch sauber und nachvollziehbar in die Wertermittlung einbeziehen, ohne vorschnelle Schritte auszulösen, die für Eigentümer nachteilig sein können.

Regionale Expertise

Berlin bildet den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Darüber hinaus übernehme ich Bewertungsaufträge in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Besondere regionale Erfahrung besteht im Landkreis Dahme-Spreewald sowie in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen. Sie ermöglicht eine realistische Einordnung örtlicher Besonderheiten, regionaler Marktgegebenheiten und baurechtlicher Rahmenbedingungen auch in komplexeren Bewertungsfällen.

Festpreisangebot vor Beauftragung

Vor einer Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot für die vereinbarte Leistung.

Weitere Informationen zur Preisstruktur und zu möglichen Auslagen finden Sie auf der Seite Honorare.

Ortsbesichtigung und vollständige Aufnahme

Die Ortsbesichtigung dient der vollständigen Aufnahme und Dokumentation der für die Bewertung relevanten Gegebenheiten vor Ort. Dadurch kann die weitere Bearbeitung auf einer frühzeitig gesicherten Tatsachengrundlage aufbauen.

Termine für eine Ortsbesichtigung kann ich in der Regel innerhalb von zehn Tagen anbieten. Soweit es die Fallgestaltung erfordert, sind Ortsbesichtigungen auch an Samstagen oder Sonntagen möglich, insbesondere um mehreren Beteiligten die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen.