Immobilienbewertung in Betreuungs-, Unterhalts- und Behördenverfahren

Wenn der Verkehrswert einer Immobilie im Zusammenhang mit Unterhalt, Betreuung, Pflegschaft oder behördlichen Verfahren prüfbar bestimmt werden muss.

In Fällen, in denen jemand gegenüber Dritten besondere Verantwortung trägt, kann es notwendig werden, den Verkehrswert einer Immobilie als Vermögensbestandteil gegenüber einer Behörde, einem Gericht oder einem Sozialleistungsträger nachzuweisen.

Das betrifft zum Beispiel Rechtsanwaltskanzleien, Betreuer, Nachlasspfleger, Abwesenheitspfleger oder Testamentsvollstrecker, die Entscheidungen über fremdes Vermögen vorbereiten oder treffen müssen. Ebenso kann eine Bewertung erforderlich sein, wenn Jobcenter, Sozialhilfeträger, Gerichte oder andere Stellen wissen wollen, welchen Wert ein Hausgrundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Miteigentumsanteil tatsächlich hat und ob wertmindernde Rechte oder Nutzungseinschränkungen bestehen.

Gerade in solchen Fällen reicht eine überschlägige Werteinschätzung oft nicht aus und es wird in der Praxis ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt. So wird der erforderliche Wertnachweis prüffest dokumentiert.