In Fällen, in denen jemand gegenüber Dritten besondere Verantwortung trägt, kann es notwendig werden, den Verkehrswert einer Immobilie als Vermögensbestandteil gegenüber einer Behörde nachzuweisen. Ebenfalls kann die wirtschaftliche Bewertung eines Wohnvorteils relevant sein, etwa wenn in Unterhaltsverfahren dessen Höhe zu bestimmen ist.
Das betrifft zum Beispiel Rechtsanwaltskanzleien, Betreuer, Nachlasspfleger, Abwesenheitspfleger oder Testamentsvollstrecker, die Entscheidungen über fremdes Vermögen vorbereiten oder treffen müssen. Ebenso kann eine Bewertung erforderlich sein, wenn Jobcenter, Sozialhilfeträger, Gerichte oder andere Stellen wissen wollen, welchen Wert ein Hausgrundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Miteigentumsanteil tatsächlich hat und ob wertmindernde Rechte oder Nutzungseinschränkungen bestehen.
Gerade in solchen Fällen reicht eine überschlägige Werteinschätzung oft nicht aus und es wird in der Praxis ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt. So wird der erforderliche Wertnachweis prüffest dokumentiert.